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Sicherheitsbegehungen

    Es gibt unterschiedliche Arten von Sicherheitsbegehungen – und jede hat ihre eigene Zielrichtung. Dieser Beitrag beleuchtet die Unterschiede zwischen Betriebsbegehungen, Internen Audits und Management by Walking Around (MBWA) und zeigt auf, wie diese zur Entwicklung einer Sicherheitskultur beitragen.

    Der Klassiker: Die Betriebsbegehung

    Die regelmäßige innerbetriebliche Begehung ist gesetzlich vorgeschrieben und somit eine frühzeitige Maßnahme in der Phase der Compliance auf der Kulturleiter:
    Betriebsbegehungen ergeben sich aus der Vorgabe des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), dass die auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und kontinuierlich zu verbessern sind.

    Sicherheitsbegehungen

    Bei der Betriebsbegehung wird das „Sichtbare“ kontrolliert, wie z.B.: der Zustand der technischen Einrichtungen, die Prüfplaketten an den zu prüfenden Betriebsmitteln, das Vorhandensein und die Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung und die Vollständigkeit des Verbandkastens. Auch Nachweise (Erlaubnisse, Befähigung etc.) werden angeschaut.

    Da der Schwerpunkt der Betriebsbegehung auf der Gefährdungsbeurteilung und der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen liegt, sollten anlassbezogen außerplanmäßige Betriebsbegehungen durchgeführt werden. Z. B. um nach Arbeitsunfällen oder Beinaheunfällen festzustellen, welche Schutzmaßnahmen nicht ausreichend wirksam waren und verbessert werden müssen.

    Die Betriebsbegehung ist Aufgabe des Arbeitgebers und der Führungskräfte. Neben dem Arbeitgeber (die operativen Führungskräfte) nehmen die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, ein Vertreter des Betriebsrates sowie der zuständige Sicherheitsbeauftragte teil – also Experten, die die kontinuierliche Aufrechterhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen beurteilen. Die Begehung wird dokumentiert und zeigt im Idealfall neben Hinweisen auf notwendige Maßnahmen auch gute Beispiele und Praktiken auf.

    Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt vor, dass Betriebsbegehungen regelmäßig – in Abhängigkeit von Größe und Gefährdungspotenzial des Betriebes – durchzuführen sind, wobei nicht der gesamte Betrieb auf einmal begangen werden muss, sondern Betriebsbereiche einzeln geplant werden können. Zusätzlich zu den vom Arbeitgeber organisierten Betriebsbegehungen hat der Betriebsrat das Recht, eigene Betriebsbegehungen durchzuführen.

    Teil des Managementsystems: Interne Audits

    Ein effektives Managementsystem sorgt durch klare Regeln, Rollen und Prozesse für eine systematische und kontinuierliche Verbesserung der Organisation. Das Audit ist die Qualitätssicherung innerhalb des Managementsystems und kann auch als „Wartung“ der Organisation bezeichnet werden: Es sammelt Informationen, um die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Managementsystems regelmäßig zu bewerten. Das Audit untersucht Tätigkeiten und Prozesse, liefert einen objektiven Nachweis über vorhandene systematische Schwachstellen, legt Korrekturmaßnahmen fest, überwacht deren Umsetzung und trägt so zur Optimierung des Arbeitsschutzes bei.

    Im Gegensatz zu den Betriebsbegehungen, geht es beim internen Audit um das „Unsichtbare“, um die Überprüfung der festgelegten organisatorischen Abläufe, z.B:

    • Wie ist sichergestellt, dass die technischen Einrichtungen gewartet werden, von wem und wie?
    • Wie ist sichergestellt, dass neu zu prüfende Betriebsmittel erfasst und in einer Prüfkartei geführt werden? Wie wird geprüft, von wem, wie und wie oft? Wie erfolgt die Dokumentation?
    • Wer kümmert sich um den Erste-Hilfe-Kasten? Wer pflegt ihn und führt das Verbandbuch? Wie wird organisiert, dass alle Erste-Hilfe-Leistungen in das Verbandbuch eingetragen werden? Wer wertet das Verbandbuch aus, um Schwerpunkte zu erkennen?

    Auf der Kulturleiter gehören Interne Audits zur kalkulativen Phase. Allerdings geht durch einen starken Fokus auf Abläufe und Vorgaben oft der Sinn derselben verloren und gemanaged wird eher Work-as-Imagined als Work-as-Done

    Fördert Vertrauen und Kommunikation: Management by Walking Around

    Management by Walking around (MBWA), übersetzt „Führung durch Herumlaufen“, soll die Kluft zwischen Führungskräften und Mitarbeitern überbrücken, indem es beiden ermöglicht, während der Arbeit auf natürliche Weise miteinander zu interagieren. Führungskräfte verlassen ihren Schreibtisch und besuchen ihre Mitarbeiter an deren Arbeitsplatz. Dies erfordert einen zufälligen Zeitplan, so dass die Mitarbeiter nicht erwarten, zu einer bestimmten Zeit abgeholt zu werden, und die Führungskräfte einen realistischen Eindruck davon bekommen, was vor sich geht.

    Das Ziel von Management by Walking Around ist es, die Mitarbeiter besser zu verstehen und aus erster Hand zu erfahren, wie das Team arbeitet. MBWA soll Manager und Mitarbeiter zusammenbringen, Barrieren überwinden, die Kommunikation verbessern und den Managern ein genaues Bild der täglichen Arbeit, also das Work-as-Done, vermitteln. Es bietet die Gelegenheit, Ideen und Perspektiven auszutauschen, Problemlösungen zu diskutieren und unsichere Praktiken zu überwinden.

    Sicherheitsbegehungen

    Obwohl der Schwerpunkt für die Führungskräfte auf dem Zuhören und Erfragen liegt, ist dies auch die Gelegenheit, Informationen zu liefern, Unternehmenswerte bekräftigen oder unmittelbar Feedback und Anerkennung zu geben.
    MBWA schafft eine bessere Beziehung zwischen Management und Mitarbeitern, stärkt das Vertrauen und führt somit zu einer Steigerung der Produktivität durch fundiertere Entscheidungsfindung.

    Erfolgreiches MBWA setzt einen fortgeschrittenen Reifegrad der Organisation voraus und sollte frühestens in der kalkulativen Phase eingesetzt werden. Hier unterstützt es den Wandel von einer regelbasierten zu einer sozialen Sicherheitskultur.
    Zu früh eingesetzt kann MBWA leicht in Mikromanagement abgleiten. Die Beschäftigten fühlen sich zusätzlich unter Druck gesetzt oder beobachtet. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Führungskraft durch unangemessene Fragen den Eindruck erweckt, die Mitarbeiter für Fehler verantwortlich zu machen. Führungskräfte müssen in der Lage sein, aktiv zuzuhören und sowohl die Menschen als auch ihre Fehler – als Chance für organisationales Lernen – wertzuschätzen.

    Gut zu wissen

    Auch wenn die drei Arten von Sicherheitsbegehungen unterschiedliche Zielsetzungen haben und daher in unterschiedlichen Reifegraden der Kulturleiter zum Einsatz kommen, überschneiden sie sich. Einer Kombination der Sicherheitsbegehungen zur Bündelung der innerbetrieblichen Ressourcen steht nichts entgegen, solange die jeweilige Zielsetzung gewahrt bleibt.


    Danke! Für das Originalfoto an Mufid Majnun auf Unsplash.

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