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Lockout/Tagout (LOTO)

    Die Unfallquote bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten liegt 10 bis 20 mal höher als bei Produktionsarbeiten (Quelle: DGUV Information 209-015). Damit gehörten sie zu den gefährlichsten Arbeiten und tatsächlich ereignet sich hier jeder fünfte tödliche Unfall in deutschen Betrieben: durch unkontrolliert freigesetzten Energien an Maschinen und Anlagen. Um diese Gefahr zu beherrschen, werden in der Industrie Lockout/Tagout (LOTO)-Verfahren eingesetzt, die sicherstellen, dass gefahrbringende Energien an Maschinen und Anlagen insbesondere während Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten abgeschaltet bleiben. 

    Was ist Logout/Tagout?

    Die Begriffe Lockout/Tagout (LOTO) oder auch Lockout/Tagout/Tryout (LOTOTO) kommen aus dem US-Amerikanischen und bedeuten „Absperren“ (Lockout), „Kennzeichnen“ (Tagout) und “Ausprobieren” (Tryout). LOTO und LOTOTO-Verfahren unterscheiden sich nur in der Namensgebung und bestehen beide aus drei Schritten:

    1. Verhinderung unkontrollierter Maschinen- und Anlagenbewegungen durch Absperren gefahrbringender Energien (Lockout “Absperren”)
    2. Visuelle Kennzeichnung (Tagout “Kennzeichnen”),
    3. Ausprobieren und prüfen, ob das Absperren erfolgreich war (Tryout “Ausprobieren”).

    Lockout: Absperren
    Tagout: Kennzeichnen
    Tryout: Prüfen

    Lockout “Absperren”

    Lockout bezeichnet die mechanische oder elektrische Sicherung von Energien:

    Alle gefahrbringenden Energien einer Maschine werden abgesperrt und entlastet, d.h. Hydraulik, Druckluft, Gas, Dampf, elektrische Energie, Fluide, Lageenergie und andere gespeicherte Energien. Bei modernen Anlagen ist das Absperren von gefahrbringenden Energien mindestens teilweise automatisiert, bei allen anderen Anlagen werden mit Hilfe von Lockout-Verriegelungsvorrichtungen Schalter, Ventile, Hebel etc. – ggf. nach Entlastung – in der ausgeschalteten Stellung fixiert. Gesichert wird dieser Zustand dann mit einem Schloss, um unbefugten Zugriff oder unbeabsichtigtes Einschalten zu verhindern.

    Schlösser

    In dem Verfahren gibt es zwei Arten von Schlössern: die Energieschlösser (auch: Maschinenschlösser) sichern die Energie in der abgesperrten Stellung.

    Damit die Beschäftigten, die die Arbeiten ausführen, sicher sein können, dass der energiefreie Anlagenzustand ohne ihr Wissen nicht aufgehoben werden kann, besitzen diese ein oder mehrere Personenschlösser. Diese bringen sie bei einfachen Anlagen am Logout-Punkt direkt neben den Energieschlössern, z.B. mit Hilfe von Klammern, an. Bei komplexen Anlagen sind alle Energieschlösser in sogenannten LOTO-Boxen als zentralem Lockout-Punkt hinterlegt, an dem sich die Beschäftigten gegen Wiedereinschaltung aller Energien dann mit nur einem Personenschloss sichern können.

    Lockout/Tagout

    Prinzip: ein Mann-ein Schloss! Mit den Personenschlössern sorgen die Beschäftigten selbst für ihre Sicherheit, sie sind ihre Lebensversicherung – also bitte keine Gruppenschlösser (auch nicht für eine Gruppe von Elektrikern, Mechanikern oder Fremdfirmen) und es braucht eine Knack-Kultur.

    Ihr solltet LOTO-Schlösser mit Schließzwang wählen, d.h. der Schlüssel lässt sich erst ziehen, wenn die Schließung erfolgt ist und die am Markt verfügbaren, unterschiedlichen Schloss-Farben für eure Zwecke nutzen (z.B. zur Unterscheidung von Energieschlössern und Personenschlössern, Schlösser für unterschiedliche Personengruppen).

    Tagout “Kennzeichnen”

    Tagout bezeichnet die optische Sicherung der Anlage:

    Zusätzlich zur Absperrung werden die abgesperrten Anlagenteile mit Hilfe von sogenannten Tags, d.h. Warn- oder Hinweisschildern in Form von Aufklebern oder Anhängern, gut sichtbar gekennzeichnet. Diese Sicherheitstags informieren die Mitarbeiter darüber

    • Was zu unterlassen ist, z.B. nicht schalten, öffnen, in Betrieb nehmen,
    • Zeitraum der Sperrung: Dauer und Art der Arbeiten,
    • Ansprechpartner für die Arbeiten, Erreichbarkeit.

    Tryout “Prüfen”

    Nach Sperrung und Kennzeichnung prüft der oder die Anlagenverantwortliche die Wirksamkeit der Freischaltung und die Vollständigkeit der Schlösser.

    Anwendungsbereich von Lockout/Tagout

    Lockout/Tagout kommt immer dann zur Anwendung, wenn die Gefahr besteht, dass Personen einer Energie ausgesetzt werden, unabhängig davon, wie viele Personen Zugang zu der Anlage haben oder Arbeiten durchführen. Das betrifft z.B.

    • Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten,
    • Prozessunterbrechungen
    • Reparaturen

    Lockout/Tagout-Implementierung

    Ein LOTO-System erfordert ein Implementierungs-Konzept. Dieses beinhaltet idealerweise:

    • Entwicklung und Dokumentation des Lockout-Tagout-Verfahren. Neben verfahrensspezifischen Details sollten Verantwortlichkeiten und eindeutige Kennzeichnung der Sicherungspunkte Berücksichtigung finden.
    • Entwicklung von spezifischen LOTO-Vorgaben für Maschinen und Anlagen auf Basis der Anlagendokumentation, insbesondere bezogen auf: Ausschalten, Entlasten, Trennen, Absperren, Sichern aller Energien sowie Anbringen, Einrichten, Entfernen von LOTO-Verriegelungsvorrichtungen.
    • Training der Beschäftigten im Erkennen gefährlicher Energie und im LOTO-Verfahren.

    Gut zu wissen

    Ein deutsches Buch zum Thema gibt es von René Noël: Die 6 Diamanten des Lockout/Tagout. LOTO-Equipment und Lösungen findet ihr z.B. bei den Firmen Brady oder Kroschke. Brady bietet auch die Möglichkeit, das Bild einer Person direkt auf das Schloss drucken, um deutlich zu machen, dass dieses das Leben eines Kollegen schützt.

    Das in der amerikanischen Maschinenbauindustrie entstandene LOTO-Verfahren ist mittlerweile in vielen Ländern und Branchen verbreitet – wird aber vom deutschen Gesetzgeber bisher nicht gefordert. Allerdings lassen sich in der betrieblichen Praxis die folgenden Vorgaben gut mit dem LOTO-Verfahren umsetzen:

    • Europäische Richtlinie 2009/104/EG „jedes Arbeitsmittel muss mit deutlich erkennbaren Vorrichtungen ausgestattet sein, mit denen es von jeder einzelnen Energiequelle getrennt werden kann“,
    • Norm EN ISO 14118 (2018-07) zur Sicherheit von Maschinen,
    • Betriebssicherheitsverordnung (2015) §§8,10 sowie
    • DGUV §6.

    Originalfoto lizensiert von istockphoto.

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