Zum Inhalt springen
Startseite » Alle Beiträge » Heben und Tragen von Lasten

Heben und Tragen von Lasten

    Belastung durch Heben und Tragen

    Auch nach der industriellen Revolution gehört das Heben und Tragen schwerer Lasten in vielen Berufen zum Alltag. Mit Folgen: Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems sind neben Krankheiten des Atmungssystems und psychischen Erkrankungen eine der häufigsten Ursachen von Arbeitsunfähigkeit in Deutschland.

    Das Heben, Halten, Tragen, Ziehen oder Schieben von Lasten führt zu einer Belastung des Stütz- und Bewegungsapparates. Dadurch kann zu Gesundheitsstörungen oder -schäden insbesondere im unteren Rücken kommen. Chronische Erkrankungen äußern sich beispielsweise in Veränderungen der Lenden- und Halswirbelsäule, Arthrose in Hüfte und Knien oder überlastete Bandscheiben. Es gibt auch Berufskrankheiten, die mit den Belastungen des Muskel-Skelett-Systems in Zusammenhang stehen.

    Anforderungen an den Arbeitgeber

    Zum Schutz der Beschäftigten werden allgemeine Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitstätigkeiten, die auch die Lasthandhabung einschließen, sowohl im Arbeitsschutzgesetz als auch in der Betriebssicherheitsverordnung beschrieben: die Arbeit ist “so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird”. Konkretisiert werden die Anforderungen mit der Lastenhandhabungsverordnung.

    Arbeitgeber tragen die Verantwortung:

    • Eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen,
    • die körperlichen Belastbarkeit der Beschäftigten zu berücksichtigen,
    • die Beschäftigten in regelmäßigen Abständen zu unterweisen und
    • geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel einzusetzen, um die manuelle Handhabung von Lasten zu vermeiden.

    Konkrete Grenzwerte gibt die Lastenhandhabungsverordnung nicht vor. Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik hat jedoch die Leitmerkmalmethode als Methode zur Beurteilung der Gefährdung entwickelt und die Hettinger Tabelle gibt Richtwerte vor.

    Gefährdungsbeurteilung mit der Leitmerkmalmethode

    Das Heben und Tragen von Lasten wird bei der Leitmerkmalmethode anhand von vier Merkmalen beurteilt:

    • Zeitanteil: Wie häufig und wie lange sind die Beschäftigten einer bestimmten Belastung ausgesetzt?
    • Lastgewicht: Wie schwer sind die zu bewegenden Lasten?
    • Körperhaltung: in welcher Körperhaltung befinden sich die Beschäftigten während der Tätigkeit?
    • Ausführungsbedingungen: Unter welchen Bedingungen findet die Lastenhandhabung statt?
    Mann, der ein Rohr hebt und trägt, durch das Beton fließt. Illustration für Heben und Tragen.

    Bei einem Punktwert unter 10 ist eine Gesundheitsgefährdung durch körperliche Belastung unwahrscheinlich. Bei einem Punktwert darüber liegen erhöhte, wesentlich erhöhte oder hohe Belastungen vor, die entsprechende belastungsreduzierende Maßnahmen erfordern. Eine Tätigkeit mit wesentlich erhöhter körperlicher Belastung im Sinne der Arbeitsmedizin (AMR 13.2) liegt dann vor, wenn in der Beurteilung ein Punktwert des Risikobereiches 3 erreicht wird.

    Richtwerte der Hettinger Tabelle

    Die sogenannte “Hettinger Tabelle”, benannt nach Professor Hettinger, gibt einen Anhaltspunkt zur körperlichen Belastbarkeit. Sie berücksichtigt Häufigkeit der Arbeit, Geschlecht und Alter. Sie ist zur Abschätzung der Gefährdung durch Heben und Tragen geeignet. Für eine methodische Beurteilung entsprechend der Lasthandhabungsverordnung sollte die Leitmerkmalmethode angewendet werden, die weitere Parameter betrachtet.

    Nach Hettinger sollen folgende Richtwerte ohne Schutzmaßnahmen nicht überschritten werden: 

    Grenzhublast in kg bei gelegentlichem Heben und Tragen (höchstens 2x/h, Transportwege bis zu 4 Schritte):

    LebensalterFrauenMänner
    15-18 Jahre15 kg35 kg
    19-45 Jahre15 kg55 kg
    > 45 Jahre15 kg45 kg

    Grenzhublast in kg bei häufigem Heben und Tragen (mehr als 2x/h und Transportwege mit mehr als 4 Schritten):

    LebensalterFrauenMänner
    15-18 Jahre10 kg20 kg
    19-45 Jahre10 kg30 kg
    > 45 Jahre10 kg25 kg

    Grenzwerte für besonders schützenswerte Beschäftigungsgruppen

    Besonderen Anforderungen gelten für besonders schützenswerte Beschäftigungsgruppen, d.h. für werdende Mütter und Jugendliche:

    • Bestimmte physische Arbeiten sind für werdende Mütter entsprechend Mutterschutzgesetz verboten, beispielsweise Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden.
    • Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist vorgegeben, dass Jugendliche von 15-18 Jahren nicht beschäftigt werden dürfen, wenn die Arbeit ihre physische Leistungsfähigkeit übersteigt. So dürfen über 2-10 m Wegstrecke Frauen 8 kg und Männern 18 kg zugemutet werden.

    Gut zu wissen

    Die BAuA hat Leitmerkmalmethoden (LMM) für die 6 Belastungsarten manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten, manuelles Ziehen und Schieben von Lasten, manuelle Arbeitsprozesse, Ausübung von Ganzkörperkräften, Körperfortbewegung und Körperzwangshaltungen herausgegeben, die in deutscher und englischer Sprachversion mit Kurzanleitung zur Verfügung stehen. Dazu wurde auch der entsprechende Forschungsbericht F 2333 herausgegeben (Band 1 zum MEGAPHYS-Gemeinschaftsprojekt).

    Darüber hinaus gibt es zahlreiche branchen- oder tätigkeitsspezifische Handlungshilfen bei den Berufsgenossenschaften, z.B. zu Muskel-Skelett-Belastungen in der Automobilindustrie oder zu rückengerechtem Arbeiten in der Pflege.


    Danke! für die Originalfotos an Corey Young auf Unsplash und Yury Kim von Pexels.

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner