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Arbeitsschutz in Kleinbetrieben

    Arbeitsschutz ist Chefsache

    Der Unternehmer ist für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz (kurz: Arbeitsschutz) seiner Mitarbeiter verantwortlich – das ist sinnvoll und gesetzlich verankert. Diese Verantwortung wird ab einem Mitarbeiter relevant, das heisst gerade kleine Betriebe, die sich keinen “Stab” aus Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten leisten können, stehen vor der Herausforderung, den Arbeitsschutz zu organisieren. Neben der Fürsorgepflicht und der Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben spielt auch das Ausfallrisiko nach Unfall oder Erkrankung eine Rolle, das sich unmittelbar auf das Geschäft auswirkt.

    Klein zu sein hat Vorteile

    Kleine Betriebe haben im Arbeitsschutz Vor- und Nachteile gegenüber großen Unternehmen:

    • Wenn die CEOs großer Unternehmen Ziele im Arbeitsschutz kommunizieren, dauert es oft lange, bis diese durch mehrere Hierarchieebenen dringen und dann kommt die Botschaft meistens nicht mehr authentisch beim Mitarbeiter an. Dabei sind Authentizität und Führung Grundvoraussetzungen für Erfolg im Arbeitsschutz. In kleinen Betrieben ist meistens klar, wer die Marschrichtung vorgibt und der enge, persönliche Kontakt mit den Mitarbeitern garantiert. Mit entsprechendem Rückenwind für das Thema sinken daher nicht nur die Risiken für Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zügig, sondern es steigen auch Mitarbeiterzufriedenheit, -motivation und -bindung.
    • Strukturen und Abläufe sind in kleinen Betrieben weniger komplex als in großen Organisationen, so dass der betriebliche Arbeitsschutz einfacher in vorhandene Prozesse integriert werden kann.
    • Auf neue Anforderungen können kleine Betriebe flexibler und schneller reagieren – es gibt weniger Schnittstellen und Änderungen sind schnell an alle Mitarbeiter kommuniziert.

    Nachteilig ist dagegen der gemessen an der Betriebsgröße überproportionale Aufwand für die Organisation des Arbeitsschutzes. Welche Möglichkeiten haben kleine Betriebe?

    Arbeitsschutz muss passend gemacht werden

    Alle Unternehmen ab einem Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung durchzuführen. 

    Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern können grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Modellen wählen:

    • der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung oder
    • der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung , genannt Unternehmermodell.

    Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung ist der Klassiker: der Betrieb bestellt Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte, die die Betreuung übernehmen. Der Betreuungsumfang und damit auch die finanzielle Belastung richtet sich dabei nach der Beschäftigtenanzahl, dem Gefährdungspotential und dem betriebsspezifischen Bedarf. Die Verantwortung für die Umsetzung bleibt beim Unternehmer.

    Das Unternehmermodell wurde vor dem Hintergrund der spezifischen Anforderungen in Kleinbetrieben eingeführt: die personellen und finanziellen Ressourcen sind eingeschränkt und der Unternehmer ist selbst aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden – es liegt nahe, den Arbeitsschutz selbst in die Hand zu nehmen.

    Auch in diesem Modell bestellt der Unternehmer Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt. Er muss aber nur dann den Rat der Experten einholen, wenn der Bedarf besteht, ansonsten handelt er eigenverantwortlich. Damit bietet die alternative bedarfsorientierte Betreuung des Unternehmermodells eine hohe Flexibilität.

    Voraussetzung für die Teilnahme am Unternehmermodell ist, dass der Unternehmer dazu befähigt wird den Arbeitsschutz in seinem Betrieb zu organisieren, Gefährdungspotentiale zu erkennen und selbständig Lösungen zu entwickeln sowie sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Beratungsbedarf zu ermitteln. Dazu muss er persönlich die von der Berufsgenossenschaft festgelegten Motivations- und Informationsangebote sowie Fortbildungsmaßnahmen besuchen.

    Eine Sonderform des Unternehmermodells ist die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten durch Kompetenzzentren. Hier stehen bei Bedarf Experten für Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Verfügung. Dieses Modell wurde bisher nur bei wenigen Berufsgenossenschaften eingeführt.

    Bei der Wahl des Modells gilt: “Jeder Jeck ist anders” – das anvisierte muss zu Betrieb und Unternehmer passen.

    Entscheidet sich der Unternehmer für das Unternehmermodell, sollte er dies allerdings nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten tun: Erfüllt er seine Verpflichtungen nicht, unterliegt er mit seinem Betrieb der Regelbetreuung.

    Gut zu wissen

    Die angebotenen Modelle variieren je nach Berufsgenossenschaft (BG) und werden in der DGUV Vorschrift 2 beschrieben. Detaillierte Informationen findet ihr bei “eurer” BG – eine beispielhafte Übersicht der BGHM zum Unternehmermodell hier.

    Die Gesamtbetreuung durch Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Für die Grundbetreuung gibt es konkrete Vorgaben zu den Einsatzzeiten. Hierzu findet ihr Einsatzzeitenrechner im Netz oder bei eurer BG.
    Für die betriebsspezifische Betreuung geben die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger keine festen Einsatzzeiten vor. Es liegt beim Unternehmer – gegebenenfalls mit Unterstützung von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft – angemessene Einsatzzeiten festzulegen.

    Danke! Für das Originalfoto an vahid kanani und Markus Spiske auf Unsplash.

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